Hausordnung der Löwenzahn Grundschule Breddin
Hausordnung
Löwenzahn Grundschule Breddin
Grundlage unserer Hausordnung sind die im Land Brandenburg geltenden Rechtsvorschriften sowie die in unserem Schulprogramm verankerten Grundlagen unseres Miteinanders.
Durch die Coronapandemie erfolgte eine teilweise Änderung. Aktuelle Änderungen werden zur besseren Nachverfolgbarkeit farblich gekennzeichnet.
1. Vor dem Unterricht
1.1. Einlass
Ab 7:30 Uhr ist die Schule für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) geöffnet.
Nach dem Betreten der Schule geht jede(r) Schüler*In sofort in seinen / ihren Klassenraum auf seinen / ihren Platz. Vorher bitte die Hände desinfizieren oder waschen.
Alle Lehrkräfte (die in der 1. Stunde Unterricht haben) beginnen ihren Dienst spätestens um 7:45 Uhr in den entsprechenden Unterrichtsräumen. Bis um 7:45 Uhr ist eine Oberaufsicht gewährleistet. Den Hof und den Spielplatz betreten wir vor Unterrichtsbeginn nicht.
1.2. Vorklingeln
Nach dem Vorklingeln um 08:00 Uhr sind alle Schüler in ihrem Raum und bereiten sich auf den Unterricht vor.
1.3. Garderobe
enfällt
2. Unterricht
2.1. Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
08:00 Uhr | Vorklingeln |
08:05 – 09:50 Uhr |
1. Unterrichtsblock |
08:50 – 09:05 Uhr |
Frühstück im Raum (Regelung der Klassen 1-4) Die Klassen 5 und 6 regeln die Frühstücks- |
09:50 – 10:05 Uhr | Hofpause |
10:05 Uhr | Vorklingeln |
10:10 – 11:45 Uhr |
2. Unterrichtsblock mit 5 min. Pause (individuell festlegen) |
11:45 – 12:25 Uhr | Mittagspause |
12:25 Uhr | Vorklingeln |
12:30 – 13:15 Uhr |
5. Stunde |
13:20 – 14:05 Uhr |
6. Stunde |
14:10 – 14:50 Uhr |
7. Stunde (Busabfahrt beachten) |
2.2. Die Unterrichtszeiten müssen von allen pünktlich eingehalten werden. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, SuS, die unpünktlich zum Unterricht erscheinen oder fehlen, im Klassenbuch einzutragen.
2.3. Während des Unterrichtes verhalten sich alle Schüler*Innen so, dass der Unterricht
und die Mitschüler*Innen nicht gestört werden.
3. Unterrichtsräume
3.1. Jede Klasse achtet auf Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen.
3.2. Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie das Bedienen des Sonnenschutzes wird nur von den Lehrkräften vorgenommen.
3.3. Die Räume werden so verlassen, wie sie vorgefunden wurden.
3.4. In den Pausen erfolgt eine Stoßlüftung der Räume.
4. Verhalten in den Pausen
4.1. Während der kleinen Pausen sind wir im Klassenzimmer oder wechseln den Raum. Wir rennen und lärmen nicht im Schulhaus und nehmen Rücksicht aufeinander.Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Es halten sich nicht mehr als zwei Personen, im oberen Bereich - Jungen - nur eine Person, dort auf. Höflich grüßen wir alle Erwachsenen im Schulhaus.
4.2. In der Hofpause begeben wir uns unverzüglich zur Garderobe, wechseln die Schuhe und gehen anschließend auf den Schulhof. Wir spielen auf dem Pausenhof so, dass wir uns und andere Mitschüler nicht gefährden. Bei Regenwetter wird abgeklingelt. Die SuS bleiben im Unterrichtsraum. Die Lehrkraft geht in die Klasse, in der sie dann Unterricht hat.
4.3. Im Mittagsband begeben sich die Schüler der Klassen 3 – 6 unverzüglich auf den Pausenhof. Die SuS der Klassen 1 und 2 begeben sich in den Speiseraum zum Mittagessen.
Klasse 1 11.30 Uhr
Klasse 2 11.45 Uhr
Die SuS der Klassen 3 – 6 werden durch die aufsichtführenden Lehrkräfte oder der eingeteilten Aulaaufsicht zum Mittagessen aufgefordert und betreten dann das Schulhaus.
5. Unterrichtsschluss
5.1. Nach Unterrichtsschluss stellen wir die Stühle in den Unterrichtsräumen hoch und verlassen ordentlich den Raum. Die Lehrkraft verlässt als letzter den Raum, es sei denn, sie hat Busaufsicht.
5.2. Es sind alle Fenster zu schließen und die Jalousien werden hochgefahren.
5.3. Wir begeben uns zur Busabfahrt auf den Pausenhof.
Bei schlechtem Wetter bleiben alle Fahrschüler und Lehrkräfte, bis zur Abfahrt der Busse, in den Räumen.
6. Einzelbestimmungen
6.1. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände nicht unerlaubt verlassen werden.
6.2. Das Mitbringen von Gegenständen, von denen eine Gefahr ausgeht, ist verboten (Messer, Laserpointer, Feuerzeuge, usw.).
6.3. Handys und Smartwatches bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. Sollten sie doch Klingeltöne senden, werden die Handys von den Lehrkräften abgenommen und in den Tresor gelegt. Sie können, nach Information der Lehrkraft an die Eltern, von den Eltern abgeholt werden. Das gilt auch für elektronische Spielgeräte. Das Mitbringen dieser ist untersagt.
6.4. Die SuS melden unverzüglich Unfälle, Schäden im Schulhaus und Verstöße gegen die Hausordnung einer Lehrkraft, einem/r Erzieher*In oder anderen erwachsenen Personen.
6.5. Bei Schäden, die SuS durch Verstöße gegen die Hausordnung verursachen, können sie in angemessener Art und Weise zur Wiedergutmachung herangezogen werden. Die Eltern werden rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt.
Die Hausordnung tritt ab 15.11.2021 in Kraft - aktueller Stand v. 08.06.2023
Beschüsse der LK und SK liegen vor.
E. Schneider
Schulleiterin